Amtliche Meldung

Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben – Flüchtlingsunterkünfte

Im Stadtentwicklungsausschuss am 13.11.2024 wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Bauleitplanung beschlossen.

Im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen 2015/2016 mussten schnell Unterbringungsmöglichkeiten für mindestens 120 Personen geschaffen werden und so entschied die Stadt sich für ein Grundstück „Am Hugengraben“, auf dem bereits ein geeignetes Gebäude stand.
Für den Bau der Gebäude konnten gesetzliche Erleichterungen im Bauplanungsrecht genutzt werden, und der Beschluss eines Bebauungsplans wurde zunächst bis 2019 angestrebt, um die Unterkünfte planungsrechtlich zu sichern.
Da eine weitere Planung des Neubaugebiets „Neukircher Feld“ nicht weiterverfolgt wird, sich die Entwässerungssituation als problematisch erwiesen hat und eine planungsrechtliche Grundlage bis Ende 2027 vorliegen muss, soll das Planverfahren für die Flüchtlingsunterkünfte nun unter einem neuen Bebauungsplan fortgesetzt werden.

Den Hintergrund dazu können Sie auf unserer Homepage nachlesen unter https://www.neukirchen-vluyn.de/pressemeldungen/oeffentliche-auslegung-bebauungsplan-nr-169-gebiet-am-hugengraben

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit vom 20.12.2024 bis 24.01.2025 im Rathaus zur Einsicht für jeden und jede öffentlich aus. Bitte denken Sie an unsere Betriebsferien vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025.

Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus
Montag – Freitag           08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag          14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag      14:00 – 18:00 Uhr

Ort
Schaukasten 1. OG/Planungs- und Bauordnungsamt

Online
Die vollständigen Unterlagen können während dieser Zeit auch auf der folgenden Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/Neukirchen-Vluyn/beteiligung/themen/1010988

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert